1. Versender sollten einen Inlandsfrachtfrachtbrief ausfüllen und der Speditionsabteilung oder ihrem Vertreter ihren Personalausweis oder ein anderes gültiges Ausweisdokument vorlegen, um die Sendungsprozeduren abzuschließen. Wenn die Speditionsabteilung oder ihr Vertreter vom Verlader die Vorlage eines Empfehlungsschreibens seines Unternehmens oder eines anderen gültigen Nachweises verlangt, sollte der Versender diese ebenfalls vorlegen.
2. Beim Versand verderblicher Güter, lebender Tiere, dringender Güter oder Güter mit zeitlichen Beschränkungen sollten Versender Flüge, Termine und Tonnage im Voraus bei der Speditionsabteilung buchen und die Versandverfahren zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort abschließen.
3. Versender, die Waren verschicken, die staatlich-beschränkten Transportbedingungen unterliegen oder Verfahren der öffentlichen Sicherheit, Quarantäne oder anderer relevanter Regierungsbehörden erfordern, sollten gültige Belegdokumente beifügen.
4. Der Verlader ist für die Echtheit und Richtigkeit aller im Frachtfrachtbrief gemachten Angaben und Dokumente verantwortlich.
5. Verlader, die Waren mit unterschiedlichen Transportbedingungen oder Waren versenden, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zusammen transportiert werden können, sollten separate Frachtfrachtbriefe ausfüllen.
