Vorschriften zur Art der Luftfrachtverpackung

Apr 11, 2026

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Holzkisten

Dicke und Struktur müssen für den sicheren Transport von Gütern geeignet sein. Holzkisten mit Wertgegenständen, Präzisionsinstrumenten oder zerbrechlichen Gegenständen müssen frei von Mängeln wie Korrosion, Insektenbefall und Rissen sein.

 

Kartons

Sie sollten dem Gesamtgewicht gleichartiger Packgüter in einer Stapelhöhe von 3 Metern bzw. 4 Lagen standhalten.

 

Bambuskörbe/Hüftkörbe

Sie sollten dicht gewebt, sauber, stabil und ohne Brüche oder Risse sein. Die Außenmaße sollten vorzugsweise 50×50×60 cm nicht überschreiten und das Bruttogewicht eines einzelnen Gegenstandes sollte vorzugsweise 40 kg nicht überschreiten. Der Inhalt und die Polstermaterialien dürfen nicht auslaufen. Sie sollten dem Gesamtgewicht gleichartiger, in 3 Lagen gestapelter Güter standhalten können.

 

Eisentrommeln

Die Blechstärke sollte dem Gewicht des Inhalts entsprechen. Kleine und mittelgroße Eisenfässer mit einem Einzelbruttogewicht von 25–100 kg sollten aus 0,6–1,0 mm Blech gefertigt sein, große Eisenfässer mit einem Einzelbruttogewicht von 101–180 kg sollten aus 1,25–1,5 mm Blech gefertigt sein.

Wenn Sie Waren auf dem Luftweg verschicken, muss sich der Versender darüber im Klaren sein, wie die Waren verpackt werden sollen, um den Lufttransportvorschriften zu entsprechen, ob eine spezielle Verpackung erforderlich ist oder ob Kartons verwendet werden sollten usw., damit der Versender nicht gezwungen ist, die Waren aufgrund der Nichteinhaltung der Vorschriften neu zu verpacken oder zu verbessern.

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