Eisenbahntransportvertrag

May 16, 2026

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Bei der Beförderung von Gütern auf der Schiene schließt der Absender mit dem Beförderer einen Güterbeförderungsvertrag ab. Für Voll-Wagenladungs-Massenguttransportverträge, die vierteljährlich, halb-jährlich, jährlich oder längerfristig abgeschlossen werden, muss ein monatlicher Wagenanforderungsplan eingereicht werden. Für andere Komplettladungen kann der monatliche Wagenabrufplan als Transportvertrag dienen. Bei Lieferung der Ware muss dem Spediteur außerdem ein Frachtbrief vorgelegt werden. Für Sendungen mit weniger als-Autoladungen (LCL) und Containergütern dient ein Frachtbrief als Transportvertrag.

 

Die Erstellung monatlicher Güterverkehrspläne erfolgt gemäß den „Methoden zur Erstellung monatlicher Eisenbahngüterverkehrspläne“.

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